FAQ
KURZ & BÜNDIG
Krankmeldung
Wenn Ihr Kind krank ist, rufen Sie bitte vor 8 Uhr im Sekretariat an: 089 500 8085 70.
Auch wenn Sie der betroffenen Lehrkraft bereits eine E-Mail über die Krankmeldung ihres Kindes geschrieben haben, ist es unerlässlich trotzdem anzurufen.
Bitte rufen Sie uns auch an den Folgetagen an. Es sei denn, Sie können dem Sekretariat bereits eine voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen.
Beurlaubung
Schüler*innen können in dringenden Ausnahmefällen (z. B. Arztbesuch, der nur am Vormittag erfolgen kann) auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Dieser Antrag sollte rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Tage vor der gewünschten Beurlaubung, dem Rektorat vorliegen.
Eine Befreiung an Ferienrandtagen ist grundsätzlich nicht möglich. Für Befreiungen zur Teilnahme bei Familienfeiern gelten strenge Regeln.
Der versäumte Schulstoff muss selbstständig nachgeholt werden.
Antrag auf Befreiung vom Unterricht.pdf
Antrag auf Befreiung vom Unterricht – religiöse Feiertage.pdf
Unfall
Alle Schüler*innen sind während der Schulzeit sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Informieren Sie bitte die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer über einen Arztbesuch als Folge eines Schulunfalls. Sollte Ihr Kind während der Schulzeit einen Unfall erleiden oder erkranken, werden Sie umgehend informiert. Erste Hilfsmaßnahmen werden in unserem Sanitätsraum durchgeführt.
Fundsachen
Im Erdgeschoss des Stammhauses gibt es eine Fundsachen Garderobe. Zusätzlich dazu befindet sich im Erdgeschoss des Pavillons auch eine Garderobe für Fundsachen. Diese befindet sich rechts gegenüber des Zimmer 29.
Zuzug
Wenn Ihr Kind neu an der Schule ist, füllen Sie bitte das Formular aus und schicken es an das Sekretariat.
Schulfähigkeit
Im Laufe des letzten Kindergartenjahres stellen Sie sich automatisch die Fragen, ob Ihr Kind bereit ist für die Schule. Das folgende Dokument kann Ihnen bei der Entscheidung helfen: